Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sowie Beitrags- und Gebührenordnung

1. Anmeldung und Teilnahme

-    Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt ihre verbindliche                               Teilnahme an dem ausgewählten Lehrgang oder Seminar. Der ÖJFN Hamburg e.V. ist berechtigt Anmeldungen abzulehnen, falls                                   durch die Anzahl der Anmeldungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht gewährleistet werden kann. Er ist                               berechtigt Kursformen zu ändern, zu splitten, in Form von blended learning anzupassen, den theoretischen Unterricht teilweise                              online durchzuführen.

-    Im Gesamtpreis sind Unterbringung, Verpflegung, Lernmaterial, Schießtraining, Munition, Fahrtkosten und Prüfungsgebühr nicht enthalten.

-    Die Anmeldung für den Jungjägerkurs muss schriftlich erfolgen. Für die Teilnahme an Seminaren und Exkursionen reicht es, die Teilnahmegebühr unter Angabe der Veranstaltung und Namen des Teilnehmers auf das Konto des ÖJFN Hamburg e.V. zu überweisen oder die Teilnahme per eMail anzukündigen.

-    Um am Jungjägerkurs oder einem Seminar teilnehmen zu können, muss die entsprechende Gebühr vor Beginn des Kurses bzw. Seminars vollständig beglichen sein.

-    Der Jungjägerkurs kann im direkten Folgejahr fortgesetzt werden. Eine Anmeldung zur Fortsetzung muss schriftlich erfolgen und kann höchstens für 2 aufeinander folgende Jahre in Anspruch genommen werden

-    Am Jungjägerkurs können auch Personen teilnehmen, die nicht den Jagdschein erwerben wollen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze können sie an ausgewählten Unterrichtseinheiten teilnehmen. Absolventen, die den Jagdschein erwerben wollen, haben bei der Platzvergabe Priorität.

2. Durchführbarkeit

-   Wird die Durchführung einer Veranstaltung infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger vom ÖJFN Hamburg e.V.           nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann die teilnehmende Person hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Ein                      Rücktritt ist nach Absprache möglich unter Beachtung der Beitrags- und Gebührenordnung des ÖJFN Hamburg e.V.

3. Haftung

-    Der ÖJFN Hamburg e.V. schließt für die Teilnehmer des Jungjägerkurs eine Jagdhaftpflicht-versicherung für die Dauer der                                                   Ausbildung ab. Diese übernimmt die Haftung ausschließlich für Schäden während der Ausbildung, die durch teilnehmende Personen              verursacht werden. Für Ansprüche, die hierüber hinausgehen, übernimmt der ÖJFN Hamburg e.V. keine Haftung.

-    Der ÖJFN Hamburg e.V. haftet nur für von ihm vor­sätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden.

-    Der ÖJFN Hamburg e.V. schließt die Haftung für von teilnehmenden Personen zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen z.B. Waffen, Ferngläser und dergleichen aus.

4. Zahlung, Fälligkeit, Storno

-     Die Zahlung von Kursgebühren erfolgt durch Überweisung bis zum vereinbarten Termin. Die Zahlung von Exkursionsgebühren und                      Gebühren für Weiterbildungsmaßnahmen kann sowohl durch Überweisung als auch bar vor Ort erfolgen.

-     Die Stornogebühren für den Jungjägerkurs betragen (ausgehend von der aktuellen Kursgebühr jeweils aufgerundet auf den                                    nächsten vollen Euro-Betrag)

  • bis zu 3 Monate vor Kursbeginn Euro ein Viertel der vereinbarten Kurgebühr
  • 3 Monate bis 2 Monate vor Kursbeginn ein Drittel der vereinbarten Kursgebühr
  • 2 Monate bis 1 Monat vor Kursbeginn die Hälfe der vereinbarten Kursgebühr
  • ab 4 Wochen vor Kursbeginn die gesamte Kursgebühr

-      Die Stornogebühr für Fortsetzungs-Teilnehmer beträgt:

  • bis Kursbeginn Euro 50,00
  • nach Kursbeginn verfällt die gesamte Gebühr

-      Der Einführungsabend gilt als Kursbeginn.

-      Die Stornogebühr für Exkursionsteilnehmer
Stornogebühren richten sich nach Art und Umfang der Veranstaltung / Maßnahme und werden von der Ausbildungsleitung bei Bedarf festgelegt in Abhängigkeit  von z.B. bereits eingegangenen Zahlungsverpflichtungen für Hotel, Führungen etc.

          Bei nicht fristgerechter Abmeldung hat die angemeldete Person den vereinbarten Gesamtpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn die angemeldete Person eine Ersatzperson benennt, die den Lehrgangs- oder Seminarpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet Der ÖJFN Hamburg e.V. etwaige, von der angemeldeten Person bereits bezahlte Beträge zinsfrei zu­rück.

-    Kann die teilnehmende Person krankheitsbedingt (ärztliches Attest) den Jungjägerkurs nicht antreten oder muss ihn abbrechen, so kann sie einmal ohne weitere Kosten im nächsten Jahr am Kurs teilnehmen bzw. diesen fortsetzen. Die aufzubringenden Ausgaben (Schießgebühren, Munition, Prüfungsgebühr) fallen erneut an.

-    Der Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften und dem Ausbildungsort ist keine wesentliche Änderung und berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Lehrgang.

5. Verpflichtung zur Mitarbeit

-    Die teilnehmende Person verpflichtet sich zu einer aktiven und harmoni­schen Zusammenarbeit sowohl mit den Lehrbeauftragten                      des ÖJFN Hamburg e.V., als auch mit den anderen teilnehmenden Personen. Der zur Prüfung notwendige Ausbildungsnachweis kann               nur nach Erfüllen der Mindestvorgaben entsprechend der Jägerprüfungsordnung(en) und weitergehender Ausbildungsvorgaben des              ÖJFN Hamburg e.V. ausge­stellt werden. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, kann die teilnehmende Person unter Umständen gemäß                    geltender Jägerprüfungsordnung nicht zur Jägerprüfung zugelassen werden.

-    Während der Schießausbildung sind alle Anweisungen der Schießleiter und des Standpersonals zu befolgen. Ein grober Verstoß wird    mit sofortigem Ausschluss vom Schießbetrieb geahndet. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Das unerlaubte        Mitnehmen von nicht verbrauchter Munition ist für Nichtberechtigte ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann zur                                               Zulassungsverweigerung zur Jägerprüfung führen. Während der Waffenhandhabung und des Schießunterrichtes ist der                                               Alkoholgenuss verboten.

-     Der ÖJFN Hamburg e.V. kann einen Teilnehmer auf Wissensdefizite hinweisen und ihm von der Prüfung abraten. Der ÖJFN Hamburg         e.V. garantiert nicht das Bestehen der Prüfung.

6.  Aufzeichnung des Unterrichts

-     Bild- und Tonaufzeichnungen sind während des Unterrichts von Teilnehmern nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann                          der ÖJFN Hamburg e.V. die betreffende Person vom weiteren Unterricht ausschließen.

-     Alle verwendeten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb des Schulungsbetriebs nur mit                     ausdrücklicher Genehmigung der Rechteinhaber weitergegeben oder vervielfältigt werden.

7. Datenspeicherung

-    Die teilnehmende Person stimmt der Speicherung ihrer Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung laut                                 DSGVO zu.

-    Eine Weiterverwendung der erhaltenen persönlichen Daten anderer Teilnehmer und/oder Dozenten ist nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung zulässig.

8. Gerichtsstand

-    Hansestadt Hamburg

9. Widerrufsbelehrung

-    Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss (Anmeldung zu einem Lehrgang/Seminar) ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag formlos zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem ÖJFN Hamburg e.V. c/o Jens Clasen, Forsmannstraße 22, 22303 Hamburg, eMail kontakt@oejfn.de mittels einer eindeuti­gen Erklärung Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

-    Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten ha­ben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt unbar auf ein von Ihnen zu benennendes Bankkonto. Kosten für bereits eingegangene Verpflichtungen, die nicht stornierbar sind, müssen unabhängig vom Widerruf bezahlt werden.

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AGB Stand März 2022
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Beitrags- und Gebührenordnung Stand März 2024
Beitrags- und Gebührenordnung 2024.pdf
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